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SICHER AUF DER CULTIVA HANFEXPO

Um für die Sicherheit aller Aussteller, Besucher und Mitarbeiter während der Messe zu sorgen, haben wir Maßnahmen entwickelt, die eine sichere Teilnahme ermöglichen. Damit folgen wir den aktuell gültigen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und den Empfehlungen der WHO für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte zur Wiedereröffnung von Messen, Kongressen und Ausstellungen . 

Unser Konzept unterliegt laufenden Anpassungen an die jeweils aktuellen Verordnungsbedingungen. Falls Sie zwischenzeitlich Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Team.

 Das Wohl aller Beteiligten steht für uns an oberster Stelle.

Stand 11.11.2021

Maßnahmen ab 09. November 2021 
Aktuell gilt diese Verordnung  bis 30. November 2021.

Veranstaltungen ab 500 Personen sind mit Bewilligung durchführbar. Alle Besucher müssen einen 2G Nachweis vorlegen, das bedeutet geimpft oder genesen.

Im Folgenden haben wir euch die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen in Form unseres Hygienekonzepts und den aktuellen Regelungen zusammengefasst:

ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

Besucheranzahl

 

Aktuell gilt für Besucheranzahlen keine Beschränkung.

Zutrittsgenehmigung 

 

Um die Messe als Austeller zu besuchen, muss nach derzeitigem Stand eine der 2,5G Vorrausetzungen erfüllen, das bedeutet geimpft, genesen oder eine PCR-Testung. Sollte der Eintritt mittles PCR-Testung erfolgen und keine Genesung oder Impfung bestehen so ist auf dem Gesamten Messegelände eine FFP-2 Maske zu tragen.

Geimpft:
Als geimpft gelten jene Personen welche bereits eine Zweitimpfung welche weniger als 360 Tag zurück liegt erhalten haben. Bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, beträgt die Gültigkeitsdauer 270 Tage.
(
derzeit: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, JanssenPharmaceutica NV = Johnson & Johnson).

Teilgeimpft:

Zusätzlich gilt derzeit eine Übergangsfrist, bei Personen welche erst eine Impfung erhalten haben. Mit einem zusätzlichen negativen PCR-Test muss auf dem Messegelände keine Maske getragen werden.

Genesen:
Eine Genesung ist mittles eines entsprechenden Nachweises bis 6 Monate nach der Erkrankung gültig.

PCR-Test.
Das Ergebnis eines PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein (jeweils ab dem Zeitpunkt der Probennahme). Das Testergebnis muss den Namen der getesteten Person, Datum und Zeitpunkt der Probenentnahme beinhalten. Bei  ArbeitnehmerInnen welche nur einen negativen PCR-Test vorweisen muss auf dem gesamten Messegelände zusätzlich eine FFP2-Maske getragen werden.


Welche Impfstoffe gelten aktuell als anerkannter Impfnachweis?

 

Aktuell ist der Eintritt auf die CULTIVA HANFEXPO 2021 mit Impfung durch einen der 4 von der EU zugelassenen Impfstoffen erlaubt  (derzeit: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, JanssenPharmaceutica NV = Johnson & Johnson). Eine Impfung durch jegliche andere Impfstoffe wird nicht anerkannt (z.B. Sputnik).

Registrierung aller Teilnehmer

 

Alle Aussteller, Besucher, Servicepartner oder Dienstleister müssen sich registrieren. Durch die Registrierung stellen wir sicher, dass das Gesundheitsamt im Fall einer Corona-Infektion Kontaktpersonen schnell identifizieren kann. 

Sofern ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen ist, ist der Veranstalter der CULTIVA HANFEXPO zur Erhebung folgender personenbezogener Daten berechtigt:
1. Vor- und Zuname
2. Telefonnummer
3. E-Mail-Adresse (optional)

Wir bieten allen AussellerInnen das Formular zur Datenerfassung zum Ausfüllen sowohl online auf unserer Webseite www.cultivahempexpo.com als auch vor Ort in Papierform an. Das ausgefüllte Formular wird vor dem Betreten der Messehalle eingesammelt und in Boxen sicher verwahrt.

Einsatz bargeld- und berührungsloser Zahlungsmethoden

 

In der MARX HALLE wird in allen Bereichen eine bargeld- und berührungslose Zahlung möglich sein.

Wegeleitsystem

 

Das Messegelände der Marx Halle ist mit einem Informationssystem ausgestattet. Dadurch können wir Informationen verbreiten, Besucherströme steuern und auf aktuelle Regelungen hinweisen.

Medizinischer Dienst vor Ort

 

Der Sanitätsdienst ist immer präsent über die gesamte Messelaufzeit. Sanitäter und Ärzte behandeln medizinische Notfälle direkt vor Ort. Bei Bedarf werden sie durch den öffentlichen Rettungsdienst unterstützt. Darüber hinaus ist ein Hygienebeauftragter vor Ort.

Kommunikation der Hygiene- und Abstandsregeln

 

Um allen Messeteilnehmenden größtmögliche Sicherheit zu bieten, werden die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln auf dem Messegelände durch Hallenbeschilderungen, Hallendurchsagen und geschultes Personal kommuniziert.

Messe- und Standpartys

 

Standpartys sind nach heutigem Stand während der Messelaufzeit gestattet. Wir halten Sie laufend informiert.

 Gastronomie

 

Konsumation darf in geschlossenen Räumen  im Sitzen und im Stehen erfolgen.

Kongress

 
Sitzplatzzuweisung ist nicht notwendig.

Hotellerie

 

Sollte es sich bei Ihrer Unterkunft um ein Hotel handeln gilt ab 1.10.2021 die 2,5G Regel, das bedeutet man benötigt einen gültiger PCR-Test (48h gültig) oder muss geimpft oder genesen sein.

HYGIENEMASSNAHMEN

Zur Sicherheit aller Teilnehmenden bitten wir Sie, die folgenden Vorgaben des Gesundheitsministeriums einzuhalten:

FFP2-Maske

 

Aktuell ist keine Maskenpflicht für ArbeitnehmerInnen vorgeschrieben, die eine Vollimmunisierung mittels Impfung oder eine Genesung welche weniger als sechs Monate zurück liegt vorweisen können.
Für ArbeitnehmerInnen, mit negativen PCR-Test gilt es zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. 

Sollte sich die Situation bis zum Messebeginn ändern, dann gilt im gesamten Veranstaltungsbereich eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Bereiche mit Tischen und Sesseln mit gastronomischem Angebot.

Desinfektion und Reinigung

 

 Zu Ihrer Sicherheit reinigen und desinfizieren wir regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Tische, Handläufe, Türgriffe) sowie unsere Sanitäranlagen in erhöhten Intervallen. Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten finden Sie in ausreichendem Abstand an allen wichtigen Stellen auf dem Gelände.    

Abtrennungen bei allen Countern

 

Die Abtrennung bei allen Countern ist nach aktuellem Stand nicht nötig.

Belüftung

 

Die Messehallen, der Marx Halle und die Eingangsbereiche sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgerüstet, die mit maximaler Frischluftzufuhr arbeiten und eine getrennte Zu- und Abluftschaltung ermöglichen. Damit garantieren wir einen mehrfachen, kompletten Luftaustausch.

Abstand halten

 

Auf dem Messegelände ist laut aktueller Verordnung kein Mindestabstand einzuhalten. Wir empfehlen allen BesucherInnen, auf einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen zu achten.

Eingangsbereiche

 

Mittels geeigneter Maßnahmen zur Abstandswahrung wie Bodenmarkierungen und Abtrennungen wird sichergestellt, dass in den Eingangsbereichen ausreichend Platz ist.

Händewaschen

 

Wir empfehlen ausdrücklich häufiges und gründliches Händewaschen. Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in ausreichendem Abstand stehen für Sie beim Eingang, bei den Toiletten, bei den Kassen, in den Gastrobereichen und im Außenbereich zur Verfügung.

Niesen & Husten

 

Wir bitten Sie, die gängige Nies- und Hustenetikette einzuhalten.

Gesundheit/Unwohlsein auf dem Messegelände

 

Treten Sie Ihren Besuch am Messegelände der Marx Halle nur bei gutem Gesundheitszustand an. Sofern Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, schließt dies einen Messebesuch leider aus. Sollten Sie während Ihres Besuchs auf dem Messegelände Covid-19-typische Symptome haben, wenden Sie sich bitte sofort an das medizinische Personal vor Ort und verlassen Sie das Messegelände. Das medizinische Personal ist im Messebüro, beim Durchgang vom Foyer zur Messehalle zu finden. Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Für Einreisende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der Positivliste stehen, bestehen keine Reisebeschränkungen. Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende aus wichtigem Grunde angesehen werden. Messeteilnehmer aus diesen Ländern müssen bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Österreich ihre Teilnahme an der Messe nachweisen: 

  • Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorlegen. 
  • Messebesucher müssen ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe vorlegen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19.

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